Statement zum Thema Leihmutterschaft
Der Rücktritt von Jens Spahn verdient Respekt. Er hat erkannt, dass sein persönlicher Weg mit dem herausgehobenen politischen Amt nicht vereinbar war, und daraus die Konsequenz gezogen. Für seine Familie wünsche ich ihm alles Glück. In der Sache ändert sich nichts: Leihmutterschaft ist in Deutschland zu Recht verboten. Der Bundesparteitag in Stuttgart hat erst in diesem Jahr bekräftigt, dass die CDU das Verbot beibehalten will. Diese Beschlusslage gilt. Das Austragen eines Kindes darf niemals Gegenstand eines Vertrages sein. Leihmutterschaft macht den Körper der Frau zum Mittel und das Kind zum Objekt einer Vereinbarung. Beides kommt aus ethischen wie auch christlichen Gründen nicht in Betracht. Der verständliche Wunsch nach einem Kind hebt diese Grenze nicht auf.
Der EAK Berlin/Brandenburg hält daran fest, dass die Union das Verbot der Leihmutterschaft auch in Zukunft ohne Abstriche vertritt und sich international für die Eindämmung des kommerziellen Leihmutterschaftsmarktes einsetzt.
Cornelia Seibeld
Ländervorsitzende des EAK Berlin/Brandenburg